Die “Integrative Berufsausbildung”

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Integrative Berufsausbildung (IBA): Verlängerte Lehre oder Teilqualifikation

Die Integrative Berufsausbildung ist – wie die Lehre – im Berufsausbildungsgesetz geregelt (BAG § 8b), die Jugendlichen haben während der Ausbildung Lehrlingsstatus. Die ausbildenden Betriebe werden vom Arbeitsmarktservice und Bundessozialamt gefördert

Wer kann die Integrative Berufsausbildung in Anspruch nehmen?
Jugendliche, die entweder
• am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten
• keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss aufweisen
• eine Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellgesetzes aufweisen oder
• aus sonstigen Gründen keine Lehrstelle fanden
Es ist auch möglich von einer regulären Lehre zur IBA zu wechseln, sowie bei entsprechender Leistung von einer IBA zu einer regulären Lehre.

Was bedeutet „Verlängerte Lehre“(VL)?
Da die Anforderungen an die Ausbildung in der Lehre ständig zunehmen, gibt es viele Jugendliche, die mit einer anspruchsvollen Lehrlingsausbildung in dem vorgegebenen Zeitrahmen überfordert wären. Für Jugendliche, bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar vielleicht länger dafür brauchen, aber grundsätzlich in der Lage sind den Lehrabschluss zu schaffen, bietet die IBA  die Möglichkeit die Lehrzeit um bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Die Jugendlichen haben dadurch länger Zeit die Lerninhalte zu erlernen. Es besteht Berufsschulpflicht. Während des Berufsschulbesuchs wird der Lernstoff im Umfang an den Jugendlichen angepasst, es wird bei Bedarf ein eigener Lehrplan erstellt. Die Jugendlichen können bei Bedarf von Jobcoaches im Betrieb (z.B. beim Erlernen neuer komplexer Arbeitsabläufe) und bei der Organisation von Lernhilfen vor und während des Berufsschulbesuchs unterstützt werden, Ziel ist die Lehrabschlussprüfung (regulärer Lehrabschluss).
Für die Ausbildung wird die reguläre Lehrzeit und 1 Verlängerungsjahr festgelegt, wobei das Verlängerungsjahr nur bei Bedarf (z.B. wenn der BS-Stoff nicht im vorgegebenen Zeitrahmen bewältigt wird) verwendet wird. Stellt sich im Laufe der Ausbildung heraus, dass der Jugendliche keine Verlängerung benötigt, kann auf eine reguläre Lehre umgestellt werden (und damit auch innerhalb der regulären Lehrzeit abgeschlossen werden).

Was bedeutet „Teilqualifizierung“(TQL)?
In vielen Unternehmen gibt es Tätigkeiten, die über Hilfstätigkeiten hinausgehen, aber nicht unbedingt von vollständig ausgebildeten Fachkräften verrichtet werden müssen.
Für Jugendliche, bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen, bietet die IBA die Möglichkeit innerhalb von ein bis drei Jahren nur Teilbereiche eines Lehrberufs zu erlernen. In einem Ausbildungsvertrag werden die Dauer und Inhalte der Teilqualifizierung festgelegt, je nach Ausbildungsinhalten besteht das Recht auf Besuch der Berufsschule. In der Berufsschule wird für die Jugendlichen ein eigener Lehrplan erstellt. Die Jugendlichen können von Jobcoaches im Betrieb (z.B. beim Erlernen neuer komplexer Arbeitsabläufe) und bei der Organisation von  Lernhilfen während des Berufsschulbesuchs unterstützt werden. Ziel ist ein Ausbildungszertifikat über die erlernten Teilqualifikationen.

Was ist die Aufgabe der Berufsausbildungsassistenz (BAS)?
Beginnend mit der Begleitung bei der Ausbildungsplatzsuche berät und unterstützt die Berufsausbildungsassistenz die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe während der gesamten Ausbildung bis hin zur Lehr- /Abschlussprüfung.
Während der IBA koordinieren und dokumentieren die BAS die Teilschritte der Berufsausbildung sowie die Lernfortschritte, um den Inhalt oder die Ausbildungsdauer bei Bedarf anzupassen (es ist möglich innerhalb der IBA zu wechseln – von TQL zu VL und umgekehrt).
 
Die BAS ist Ansprechpartner  für die Jugendlichen, Erziehungs- berechtigten und Firmen, sie übernimmt auch die Funktion der „Drehscheibe“, der Koordination aller Beteiligten und der Organisation der Integrativen Berufsausbildung. Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich und wird aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive finanziert.

Evaluierung Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: ” Die Integrative Berufsausbildung ” [ PDF Format ]
 

Kontakt:
Caritas ED - Berufliche Integration 
Berufsausbildungassistenz Weinviertel
Mag. Erich Skrtic
Hauptplatz 12 - 2020 Hollabrunn
Tel.: 0664 / 848 26 21 | Email: erich.skrtic@caritas-wien.at

 

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